WissenRückverfolgbarkeit & Handel

Rückverfolgbarkeit für den Handel: Was QS und GLOBALG.A.P. verlangen

Ein Überblick über die gängigen Anforderungen an Nachweise und Dokumentation im Kartoffellager.

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Platzhalterbild: Chargenübersicht

Rückverfolgbarkeit heißt im Kern: Zu jeder ausgelieferten Partie muss nachvollziehbar sein, woher sie kommt und welchen Weg sie genommen hat, und zwar in beide Richtungen.

Vorwärts und rückwärts

Rückwärts: Von der Lieferung zurück zum Schlag. Vorwärts: Von einem Schlag zu allen Abnehmern, die Ware daraus bekommen haben. Der zweite Fall ist der, der im Ernstfall zählt.

Die Chargeneinheit festlegen

Je feiner die Chargen, desto kleiner der Kreis im Rückrufsfall, und desto höher der Erfassungsaufwand. Die meisten Betriebe fahren gut damit, die Charge an Schlag und Erntetag zu binden.

Was Prüfer typischerweise sehen wollen

  • Zuordnung jeder Partie zu Schlag, Sorte und Erntedatum
  • Bewegungen im Lager mit Datum und verantwortlicher Person
  • Auslieferungen mit Abnehmer, Menge und Chargenbezug
  • Nachweis, dass die Angaben zeitnah und nicht nachträglich entstanden sind

Der letzte Punkt ist der entscheidende

Nachträglich erstellte Dokumentation ist im Zweifel wertlos. Wenn die Erfassung dagegen im laufenden Betrieb passiert, beim Ein- und Auslagern, dort wo die Kiste bewegt wird, ist der Nachweis ein Nebenprodukt der Arbeit statt einer zusätzlichen Aufgabe.

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Platzhalterbild: Lagerübersicht